Allgemeine Geschäftsbedingungen
Chronobrands Vertriebs GmbH
– im Folgenden: „Chronobrands“
Wir beliefern ausschließlich Endverbraucher in der EU. Die Preise beinhalten die im Land des Empfängers gültige Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuerfreie Lieferungen sind prinzipiell nicht möglich.
Geltungsbereich dieser AGB
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen CHRONOBRANDS und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, sofern nicht andere AGB der CHRONOBRANDS zur Anwendung kommen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt CHRONOBRANDS nicht an, außer CHRONOBRANDS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende mündliche Vereinbarungen sind unter Kaufleuten überhaupt nicht, im Anwendungsbereich des Europäischen Konsumentenschutzgesetzes nur im Rahmen des § 10 KSchG wirksam.
VERTRAGSABSCHLUSS
Ein Vertrag zwischen CHRONOBRANDS und dem Besteller kommt durch einen Auftrag des Bestellers und dessen Annahme durch CHRONOBRANDS zustande. CHRONOBRANDS nimmt den Auftrag des Bestellers durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Besteller oder durch Erfüllung an.
Die Entscheidung über die Annahme des Auftrages steht im alleinigen Ermessen von CHRONOBRANDS. CHRONOBRANDS ist daher jederzeit berechtigt, die Auftragsannahme ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
Für Geschäfte im Fernabsatz und auf elektronischem Wege gilt:
Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass wesentliche Informationen über CHRONOBRANDS im Internet zur Verfügung gestellt werden. Soweit die in den nationalen Konsumentenschutzbestimmungen genannten Informationen nicht direkt im Zusammenhang mit den Angeboten aufscheinen, sind diese Informationen auf der Website www.chronobrands.com in speicherbarer Form abrufbar. Bei Verbrauchergeschäften wird CHRONOBRANDS zusätzlich zu den im Web veröffentlichten Informationen rechtzeitig während der Vertragserfüllung, spätestens aber bei Lieferung, eine schriftliche Bestätigung der in § 5c KSchG genannten Informationen übermitteln, soweit diese nicht schon bei Vertragsschluss schriftlich erteilt wurden. Der schriftlichen Bestätigung steht eine solche auf einem für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger gleich. Ebenso werden Informationen über die Anschrift der für Beanstandungen und Reklamationen zuständigen Abteilung von CHRONOBRANDS sowie Informationen über den Kundendienst und die geltenden Garantiebedingungen (laut den jeweils geltenden nationalen Konsumentenschutzbestimmungen) zum genannten Zeitpunkt übermittelt.
EINZELHEITEN DER ERFÜLLUNG
Sofern CHRONOBRANDS und der Besteller nichts anderes vereinbart haben, werden Bestellungen entweder sofort oder nach ausdrücklicher Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt. Die Ablehnung einer Bestellung oder die Unmöglichkeit der Leistungserbringung wird unverzüglich mitgeteilt, allfällige Zahlungen werden rückerstattet.
Von der Beförderung ausgeschlossene Sendungen
Der Empfänger haftet dafür, dass die Sendung für den Transport geeignet ist; er nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass eine Sendung für den Transport auszuschließen ist, wenn:
- sie als Risikomaterial, gefährliches Gut, verbotene oder eingeschränkte Waren von der IATA (International Air Transport Association), ICAO (International Civil Aviation Organisation), einer zuständigen Behörde oder einer anderen zuständigen Organisation klassifiziert wird;
- keine Zolldeklaration gemacht wird, obwohl sie nach den jeweils anwendbaren Zollbestimmungen erforderlich ist; oder
- die Beförderung gegen ein Aus- oder Einfuhrverbot verstößt (ein solches kann auf österreichischen, ausländischen, internationalen devisenrechtlichen oder anderen Vorschriften beruhen) oder deren Inhalt CHRONOBRANDS aus Sicherheits- oder rechtlichen Gründen nicht befördern kann. Ausgeschlossen sind insbesonders folgende Gegenstände: Tiere, Gold- und Silberbarren, Bargeld, übertragbare Inhaberpapiere, Edelmetalle und -steine, Schusswaffen, Teile davon und Munition, menschliche Überreste, Körperteile oder Organe, Pornographie und illegale Rauschgifte /Drogen.
Umstände, die sich unserer Kontrolle entziehen
CHRONOBRANDS ist nicht haftbar für Schäden oder Verluste, die durch Umstände, die außerhalb der Kontrolle von CHRONOBRANDS liegen, entstehen. Hiezu zählen insbesondere:
.) „Höhere Gewalt“ – z.B: Erdbeben, Orkan, Wirbelsturm, Sturm, Sturmflut, Nebel, Krieg, Flugzeugabsturz oder Embargo,
.) Mängel oder die natürliche Beschaffenheit der Sendung, auch wenn diese CHRONOBRANDS bei der Übernahme der Sendung bekannt war,
.) Aufruhr oder Bürgerkrieg,
.) Handlungen oder Unterlassungen einer Person, die nicht bei CHRONOBRANDS beschäftigt oder von CHRONOBRANDS beauftragt wurde, z.B. Absender, Empfänger, Dritte, Zoll- oder andere staatliche Organe,
.) Streik und elektrische oder magnetische Schäden an, oder Löschen von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND VERSANDKOSTEN
Bestellern mit Zustelladresse in Deutschland und Österreich wird angeboten per Vorauskasse, Überweisung, Zahlschein oder Kreditkarte zu bezahlen. Bestellern mit Zustelladresse in allen anderen EU Ländern wird angeboten per Vorauskasse oder per Kreditkarte zu bezahlen. Zahlungen per Scheck können nicht akzeptiert werden.
Alle Preise sind Endpreise in EURO inklusive der jeweils gültigen Steuern und Abgaben. Es gelten die Gebühren zum Zeitpunkt des Auftrags. Bei Auftragsannahme durch Erfüllung ist der Rechnungsbetrag sofort nach Zugang der Lieferung zur Zahlung fällig. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis wird unmittelbar vor Versand von der vom Kunden genannten Kreditkarte abgebucht.
Der Besteller kann gegenüber Forderungen der CHRONOBRANDS nur dann die Aufrechnung erklären, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
CHRONOBRANDS behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung von Forderungen an Dritte vor.
Im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages über die versandte Ware macht CHRONOBRANDS die entsprechende Belastung der vom Kunden genannten Kreditkarte rückgängig bzw. überweist bereits geleistete Zahlungen an ein vom Kunden genanntes Konto und übernimmt nach Maßgabe der Abrede mit dem Versender nach individueller Vereinbarung die Ware zum Rücktransport.
MODALITÄTEN DER LIEFERUNG
CHRONOBRANDS steht weiters das Recht zu, bei Unmöglichkeit oder wesentlicher Erschwerung des Liefervorganges durch unverschuldete, nicht von CHRONOBRANDS zu vertretende Ereignisse, wie insbesondere Streik, Krieg, behördliche Straßensperren, etc., vom Vertrag zurückzutreten, oder nach ihrer Wahl die Lieferung bis zur Beseitigung der Hindernisse aufzuschieben. In diesem Fall steht den Käufern das Recht zu, auf die Erbringung noch nicht erbrachter Teillieferungen zu verzichten und diese auch nicht zu honorieren.
Zoll, Exporte und Importe
Chronobrands ist bei Ausführung der Dienstleistungen insbesondere zu nachstehenden Handlungen im Namen und auf Gefahr des Absenders jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet:
- alle Dokumente auszufüllen, Waren- oder Dienstleistungsbezeichnungen zu ergänzen oder zu berichtigen sowie sämtliche Gebühren und Abgaben, die nach jeweils anwendbaren Gesetzen und sonstigen Vorschriften vorgeschrieben werden, auf Rechnung des Absenders zu bezahlen,
- für Zwecke der Zoll- und Exportkontrolle auf Rechnung und Gefahr des Absenders als Spediteur oder Anmelder tätig zu werden, als Empfänger jedoch nur zu dem Zweck, einen Spediteur oder Zollagenten namhaft zu machen, der die Verzollung und Einfuhr durchführt, und
- die Sendung an den vom Empfänger namhaft gemachten Spediteur oder über Aufforderung jeder anderen Person, die CHRONOBRANDS nach ihrer begründbaren Ansicht als hiezu berechtigt ansieht, auch an jeder anderen Adresse zuzustellen.
Ablieferung/Unzustellbarkeit
Sendungen können nicht an Postfächer oder Postleitzahlen versendet oder zugestellt werden. Sendungen werden an die, vom Absender angegebene Empfängeradresse ausgeliefert, aber nicht notwendigerweise an den Empfänger persönlich, zugestellt. Sendungen an Adressen mit einem zentralen Empfangsbereich werden an diesen abgeliefert. Verweigert der Empfänger die Annahme oder die Kostenzahlung bei Annahme oder ist die Sendung von der Beförderung ausgeschlossen, oder wurde die Sendung aus Zollgründen unterbewertet, oder kann der Empfänger nicht angemessen ermittelt werden, so ist CHRONOBRANDS berechtigt – die Sendung freizugeben, hierüber zu verfügen oder diese zu verkaufen. Die bei einer allfälligen Veräußerung erzielten Erlöse sind abzüglich zu verrechnender Dienstleistungsentgelte und sonstiger Verwaltungskosten dem Auftraggeber gutzuschreiben, für eine allfällige noch bestehende Restforderung haftet der Auftraggeber.
Überprüfung
CHRONOBRANDS ist berechtigt jede Sendung ohne vorherige Verständigung des Absenders zu öffnen und zu überprüfen.
Sendungsentgelt und Verrechnung
Das Entgelt für die Sendung wird von CHRONOBRANDS im Regelfall pauschal berechnet.
Wird das Entgelt infolge gesonderter Vereinbarung ausnahmsweise nicht pauschal, sondern nach Gewicht, Stücken oder ähnlichem berechnet, so haftet der Empfänger CHRONOBRANDS gegenüber über das vereinbarte Beförderungsentgelt hinaus für sämtliche Beförderungskosten, Lagerkosten, Zölle und Abgaben, die für die Beförderungsleistung von CHRONOBRANDS anfallen, oder die CHRONOBRANDS im Interesse des Empfängers oder jeder anderen Person entstehen, sowie für die Freistellung bzw. Erstattung hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schäden, Geldstrafen und Kosten, die entstehen, weil die Sendung gemäß diesen AGB von der Beförderung ausgeschlossen ist.
Verspätete Auslieferung
Von CHRONOBRANDS angegebene Transitzeiten sind keine verbindlichen Lieferfristen, sondern durchschnittliche Erfahrungswerte, diese sind nicht garantiert und nicht Bestandteil dieses Vertrages. CHRONOBRANDS ist daher für keinerlei Schäden oder Verluste, die durch eine Verzögerung entstehen, haftbar, soweit dieser Haftungsausschluß nicht jeweils anwendbaren zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht.
Jedenfalls ist die Haftung von CHRONOBRANDS auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadenszufügung beschränkt.
Warschauer Abkommen
Wird die Sendung per Luftfahrzeug transportiert und wird die Beförderung der Sendung in einem anderen Land als dem Land, in dem der Transport begonnen hat, beendet oder unterbrochen, kann das Warschauer Abkommen anwendbar sein, das die Haftung von CHRONOBRANDS für Verluste oder sonstige Schäden regelt und in den meisten Fällen die Haftung von CHRONOBRANDS einschränkt.
Streckenführung
CHRONOBRANDS obliegt die Festlegung der jeweiligen Streckenführung, einschließlich allfälliger Streckenumleitungen und der Beförderung über Zwischenlandeorte.
DATENSCHUTZ
Personenbezogene Daten, die für einen Vertragsschluss notwendig sind, werden vom Besteller zur Verfügung gestellt, für die notwendige Geschäftsabwicklung gespeichert, nicht aber an Dritte weitergegeben. Alle persönlichen Daten des Bestellers werden vertraulich behandelt und vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Mehr zum Thema Datenschutz finden sie hier.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Haftung von CHRONOBRANDS ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung von CHRONOBRANDS auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
HAFTUNGSUMFANG VON CHRONOBRANDS
Für CHRONOBRANDS stellt es die Geschäftsgrundlage der Vereinbarung mit dem Kunden dar, dass die Haftung von CHRONOBRANDS ausnahmslos und ausschließlich auf unmittelbare Schäden und mit den Haftungshöchstbeträgen per Kilo/Pfund gemäß dieser Bestimmung beschränkt ist. Die Haftung für alle anderen Arten von Schäden oder Verlusten (einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Zinsen, Entgang von Einkünften oder künftigen Geschäftsangelegenheiten) insbesondere auch für mittelbare, höchstpersönliche oder immaterielle Schäden und Verluste, ist ausgeschlossen. Für solche Schäden oder Verluste besteht auch dann keine Haftung von CHRONOBRANDS, wenn das Risiko eines solchen Schadens oder Verlustes schon vor oder nach Übernahme der Versendung CHRONOBRANDS zur Kenntnis gebracht wird, da besondere Risiken vom Absender versichert werden können. Wird eine Versendung per Luft und Straße oder per Luft und/oder mehreren anderen Beförderungsmitteln ausgeführt, wird vermutet, dass ein allfälliger Schaden während der Luftbeförderung eingetreten ist, wenn nicht das Gegenteil bewiesen wird. Der Absender ist damit einverstanden, dass eine Kontrolle des Transportweges, nicht garantiert wird. Die Haftung von CHRONOBRANDS für jede einzelne übernommene Sendung ist – soweit nicht in den nachstehenden Bestimmungen anders vereinbart – auf deren tatsächlichen Verkehrswert, maximal jedoch auf USD 100,00 oder auf:
.) USD 20,00 /Kilogramm oder USD 9,07 /Pfund für Sendungen, die per Luft oder mit einem anderen Beförderungsmittel, mit Ausnahme eines Straßentransportes befördert werden,
.) USD 10,00 /Kilogramm oder USD 4,54 /Pfund für Sendungen, die ausschließlich auf der Straße befördert werden (dies ist aber nicht anwendbar für die USA) beschränkt,
sofern diese Beträge höher sein sollten.
Für jede Sendung kann jeweils nur ein Anspruch geltend gemacht werden, mit dessen Abgeltung sämtliche Ansprüche für Verluste oder sonstige Schäden, welcher Art und aus welchem Rechtsgrund immer, im Zusammenhang mit dieser Sendung endgültig und vollständig abgegolten sind. Sollte der Absender diese Haftungsgrenzen als nicht ausreichend betrachten, hat er ausdrücklich und schriftlich einen höheren Wert des Gutes zu deklarieren und entweder den Abschluss einer Transportversicherung zu verlangen oder selbst für eine entsprechende Versicherungsdeckung zu sorgen, andernfalls treffen den Absender alle Risiken für Verluste oder sonstige Schäden, welcher Art auch immer, sofern die Schäden über den Haftungshöchstbeträgen liegen.
Fristen für Schadenersatzansprüche
Alle Ansprüche sind bei CHRONOBRANDS innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab dem Tag der Übernahme der Sendung schriftlich geltend zu machen. Bei Fristversäumnis erlöschen sämtliche Ansprüche gegen CHRONOBRANDS, soweit dies nicht den jeweils anwendbaren zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht.
Garantie und Schadloshaltung des Absenders
Der Absender hält CHRONOBRANDS schad- und klaglos für sämtliche Verluste oder Schäden, die aus der Nichteinhaltung der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften oder Bestimmungen durch den Absender oder jener Personen, für die der Absender verantwortlich ist, entstehen, sowie für die Verletzung oder Nichterfüllung auch nur einer der nachstehenden Garantien, die der Absender CHRONOBRANDS gegenüber übernimmt:
- Sämtliche Informationen, die vom Absender oder seinem Vertreter erteilt wurden, sind vollständig und richtig;
- Die Sendung wurde von Mitarbeitern des Absenders auf gesichertem Gelände vorbereitet;
- Der Absender hat bei der Vorbereitung der Sendung nur zuverlässiges Personal beschäftigt;
- Der Absender hat die Sendung gegen Einwirkung durch Unbefugte während der Vorbereitung, Lagerung und dem Transport zu CHRONOBRANDS geschützt;
- Die Sendung ist ausreichend bezeichnet, adressiert, verpackt und verstaut, um einen sicheren Transport und Umschlag, der mit der gewöhnlichen Sorgfalt ausgeführt wird, sicherzustellen;
- Sämtliche jeweils anwendbaren Zoll-, Import-, Export- und sonstigen Rechtsvorschriften und Bestimmungen wurden eingehalten;
- Der Frachtbrief wurde von einem hiezu befugten Vertreter des Absenders unterzeichnet und diese Geschäftsbedingungen stellen verbindliche und durchsetzbare Verpflichtungen des Absenders dar.
ÄNDERUNG DIESER AGB
CHRONOBRANDS behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttreten im Internet auf www.chronobrands.com.
Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen.
Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist CHRONOBRANDS berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen CHRONOBRANDS geltend machen.
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten gilt das Handelsgericht Wien als vereinbart. Davon abweichend gilt für Verbrauchergeschäfte der maßgebliche Gerichtsstand nach dem Konsumentenschutzgesetz in der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Kommen hierbei mehrere Möglichkeiten in Betracht, gilt der dem Gerichtsstand Wien, Österreich am nächsten gelegene als vereinbart.
Für den gesamten Vertrag gilt, unabhängig davon, ob es sich um ein Verbrauchergeschäft oder um ein Handelsgeschäft handelt, österreichisches Recht.
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.